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Hamburg, Alsterkrugchuassee 549 Ampel Blitzer

    Rotlicht Blitzer an der Messstelle Hamburg, Alsterkrugchaussee 549

    Die Alsterkrugchaussee in Hamburg ist eine vielbefahrene Straße, die sich durch den Stadtteil Alsterdorf zieht und eine wichtige Verbindung zwischen der Innenstadt und dem Flughafen Hamburg darstellt. Die Messstelle Alsterkrugchaussee 549 ist bekannt für ihren Rotlicht Blitzer, der an der Kreuzung mit der Sengelmannstraße platziert ist. In der Nähe befinden sich mehrere bekannte Orte wie das Lufthansa Basis Gebäude, der Alsterdorfer Markt und das Hotel Treudelberg. Diese stark frequentierte Kreuzung ist ein neuralgischer Punkt im Hamburger Straßenverkehr, und der Blitzer trägt maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei.

    Das Messgerät Zeuge

    Der Rotlicht Blitzer an der Alsterkrugchaussee 549 ist mit dem hochmodernen Messgerät Zeuge ausgestattet. Dieses Gerät arbeitet mit einer Kombination aus Induktionsschleifen und Fotodokumentation, um Rotlichtverstöße zuverlässig zu erfassen. Die Induktionsschleifen sind in der Fahrbahn eingelassen und registrieren, wenn ein Fahrzeug die Haltelinie bei Rotlicht überfährt. In diesem Moment wird eine Kamera ausgelöst, die das Fahrzeug samt Kennzeichen und Fahrer fotografiert. Das Messgerät Zeuge ist bekannt für seine hohe Präzision und Zuverlässigkeit, was es zu einem unverzichtbaren Instrument zur Überwachung des Straßenverkehrs macht.

    Strafen bei einem Rotlichtverstoß

    Ein Rotlichtverstoß an der Alsterkrugchaussee 549 kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Tatvorwurf lautet: „Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.“ Diese Formulierung bezieht sich auf die einschlägigen Paragraphen der Straßenverkehrsordnung und des Straßenverkehrsgesetzes, nämlich §37 Abs. 2, §49 StVO; §24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 231 Bkat. Diese Gesetzesstellen regeln die Pflichten der Verkehrsteilnehmer im Umgang mit Lichtzeichenanlagen und die Sanktionen bei Verstößen.

    Wer das Rotlicht missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen, das je nach Schwere des Verstoßes variiert. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde rot war, beträgt das Bußgeld in der Regel 90 Euro und es wird ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro, es werden zwei Punkte eingetragen und es droht ein einmonatiges Fahrverbot. Kommt es durch den Verstoß zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall, steigen die Strafen entsprechend.

    Die zuständige Bußgeldstelle in Hamburg

    Die Bearbeitung von Rotlichtverstößen, die an der Messstelle Alsterkrugchaussee 549 erfasst werden, obliegt der Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt Hamburg. Diese Behörde ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im gesamten Stadtgebiet zuständig. Die Bußgeldstelle prüft die Beweismittel, die durch den Blitzer erfasst wurden, und leitet bei ausreichender Beweislage ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Der Betroffene erhält einen Anhörungsbogen, in dem er die Möglichkeit hat, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Anschließend wird ein Bußgeldbescheid erlassen, gegen den innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden kann.

    Verkehrssicherheit und Prävention

    Der Rotlicht Blitzer an der Alsterkrugchaussee 549 trägt wesentlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Hamburg bei. Durch die konsequente Überwachung und Ahndung von Rotlichtverstößen wird das Unfallrisiko an der Kreuzung Sengelmannstraße deutlich reduziert. Der Blitzer sorgt dafür, dass sich Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsregeln halten und die Ampelphasen respektieren. Diese präventive Maßnahme ist ein wichtiger Bestandteil der städtischen Verkehrssicherheitsstrategie und dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer.

    Insgesamt ist der Blitzer an der Alsterkrugchaussee 549 ein unverzichtbares Instrument zur Überwachung des Straßenverkehrs in Hamburg. Durch den Einsatz moderner Technik und die Zusammenarbeit mit der Bußgeldstelle wird ein effektiver Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet. Verkehrsteilnehmer sollten sich der Konsequenzen eines Rotlichtverstoßes bewusst sein und die Ampelregelungen strikt einhalten, um Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu vermeiden.

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